In der Kabine eines Flugzeuges herrscht in 10.000 Metern Höhe eine Luftfeuchtigkeit von nur 5-10%. Dies bedeutet eine Austrocknung der Schleimhäute (Reizung der Augenbindehaut, Anfälligkeit für Nasennebenhöhleninfekte,..) und Flüssigkeitsverlust über die Atmung. Der Druck in der Kabine entspricht dem Höhendruck auf 2.000 bis 2.400 Metern. Dies bedeutet schon bei gesunden Menschen einen Abfall der Sauerstoffsättigung auf 91-92%. Der Normalwert der Sauerstoffsättigung im Blut beträgt 96-100% bei gesunden Menschen.

Der erniedrigte  Sauerstoffgehalt des Blutes und der Flüssigkeitsverlust bei Flugreisen verändern die Blutgerinnung, deshalb ist auch bei akuten Herzerkrankungen und einer instabilen Herz-, Kreislaufsituation eine individuelle ärztliche Abklärung des Risikos und Feststellung der Flugtauglichkeit unbedingt erforderlich. Bei akuten Mittelohrentzündungen oder Nasennebenhöhlenentzündungen kann kein Druckausgleich durchgeführt werden und somit ist eine Flugreise nicht zu empfehlen. Bei leichte Infekte der oberen Atemwege, die keine Behinderung der Nasenatmung erzeugen, können 20 Minuten vor Antritt der Flugreise, abschwellende Nasentropfen hilfreich sein.

Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen, die eine permanente Sauerstoffsättigung unter 92% im Blut in Ruhe haben, benötigen bei Flugreisen immer eine Sauerstoffversorgung. Der Sauerstoff an Bord muss bei der jeweiligen Fluggesellschaft bestellt und angemeldet werden.

Hier einige Beispiele für Fluguntauglichkeit:
– Blutdruckwerte > 200/100 mmHg
– Schwere Herzrhythmusstörungen
– Blutarmut unter 9g/dl Hämoglobin
– Pneumothorax in den letzten 6 Monaten
– Nicht eingestellte Epilepsie
– Akute Mittelohr- oder Nasennebenhöhlenentzündung
– Operationen im HNO Bereich innerhalb von 2 Wochen
– Instabile psychiatrische Erkrankungen
– Glaskörperblutung

Bei Erkrankungen des Herz-, Kreislaufsystems, der Lunge, des HNO Bereiches, Schwangerschaft und allen instabilen Erkrankungen lassen sie sich ärztlich beraten, ob für sie ein individuelles Risiko bei Flugreisen besteht!

Quelle: Ärztemagazin 12/16 „Wer darf in den Flieger“

 

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